Urteile Liegen keine weiteren Feststellungen vor, reicht auch die zufällige Beobachtung eines erfahrenen Polizeibeamten nicht zur Feststellung aus, ob ein qualifizierter Rotlichtverstoß verwirklicht ist (AG Landshut, Urteil v. 24.02.2011, Az. 4286 Js 13706/10 OWi).
Das AG Landshut schließt sich danach der Rechtsansicht des OLG Hamburg (DAR 2005,165) an
Es ist in diesem Fall von einem einfachen Rotlichtverstoß auszugehen.
Das Gericht weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass eine andere Bewertung dann erfolgen kann, wenn durch den erfahrenen Polizeibeamten eine gezielte Rotlichtüberwachung mit Sekundenzählung „21-22-23“ vorgenommen worden ist.
Geschrieben von Rechtsanwalt Frederick_Pitz am Samstag, 23. Juli 2011